Silberburg Schulen
mit Bildung verändern
An den Silberburg Schulen gibt es viele Ausbildungsmöglichkeiten. Welche die richtige ist, können Sie unter anderem hier heraus finden: Entscheidungshilfe Ausbildung.
Die Silberburg Schulen, das sind:
FACHSCHULE FÜR SOZIALPÄDAGOGIK/BERUFSKOLLEG
ERZIEHER/IN WERDEN
BERUFSFACHSCHULE FÜR SOZIALPÄDAGOGISCHE ASSISTENZ
SOZIALPÄDAGOGISCHE ASSISTENZ WERDEN
Fachschule für Organisation und Führung
Fachwirt/in werden
Fachschule für berufliche Weiterqualifikation
Quereinstieg in pädagogische Berufe
Sie alle sind staatlich anerkannt und in freier Trägerschaft des Schwäbischen Frauenvereins e.V. Kernaufgabe aller Schulen ist die Ausbildung und Qualifikation von pädagogischen und sozialen Berufen.
Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher (m/w/d)
Kinder bilden, fördern, stärken
Sie möchten staatlich anerkannte Erzieherin oder Erzieher werden? Dann finden Sie an den Silberburg Schulen verschiedene Wege, die alle zu diesem Ziel führen.
Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz (m/w/d)
Kinder begleiten, betreuen, unterstützen
Sie möchten eine Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin oder zum Sozialpädagogischen Assistenten machen? Dann bietet Ihnen die staatlich anerkannte Fachschule an den Silberburg Schulen den direkten Einstieg.
Qualifizierung zur Fachwirtin/zum Fachwirt Führung und Organisation
Führen, leiten, anleiten
Sie möchten Ihrer Karriere einen Schub geben? Dann haben Sie mit der Fachwirtin oder dem Fachwirt für Organisation und Führung (FOF) am Kompetenzzentrum Silberburg die Möglichkeit dazu. Die Besonderheit am Kompetenzzentrum: Auch die Kombination mit dem Studium zum Bachelor Sozialpädagogik und Management (m/w/d) ist möglich.
Quereinstieg für Berufene
Zusätzliche Wege zur pädagogischen Fachkraft
Sie wollen mit Kindern arbeiten, haben aber nicht den klassischen Bildungsweg oder bereits eine andere Ausbildung? Dann gibt es folgende Optionen für Sie:
FAQ
Silberburg Schulen
VVS-Fahrkarte und VVS-Abo
- School-Abo: [Link https://www.vvs.de/scool-abo/]
- Für zuschussberechtigte Schülerinnen und Schüler; nicht übertragbar.
- Gültig rund um die Uhr im gesamten VVS-Netz für beliebig viele Fahrten.
- Ferienmonat August gratis bei mindestens fünf Abbuchungen pro Schuljahr.
- Kostenanteil Schüler erfahren Sie beim VVS.
- Ausbildungs-Abo: [Link https://www.vvs.de/tickets/zeittickets-abo-polygo/ausbildungs-abo/]
- Für (Berufs-)Schüler, Auszubildende, Praktikanten, FSJ’ler, Bufdis, Studierende usw. gegen Bescheinigung der Schule, Ausbildungsstätte oder Hochschule; nicht übertragbar.
- Gültig rund um die Uhr im gesamten VVS-Netz für beliebig viele Fahrten.
- Verkauf als Jahres-Abo. Die Kosten erfahren Sie beim VVS.
- Ausbildungs-Ticket
- Für (Berufs-)Schüler, Auszubildende, Praktikanten, FSJ’ler, Bufdis, Studierende usw. gegen Bescheinigung der Schule, Ausbildungsstätte oder Hochschule; nicht übertragbar.
- Gilt einen Kalendermonat lang für beliebig viele Fahrten in den gewählten VVS-Zonen.
Der Unterricht findet unter der Woche:
- Vormittags von 08:00 Uhr bis 13:00, nachmittags von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr und von 15:45 Uhr bis 17:15 Uhr statt.
- Einzelne Kurse und Angebote wie die Qualifikation Fachwirt/in für Organisation und Führung können auch am späteren Nachmittag und in den Abendstunden stattfinden.
- Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher in Teilzeit, die Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung Erzieherin/Erzieher, die Qualifikation Fachwirt/in für Organisation und Führung sowie die Präsenzphasen des Studiengangs können auch an Samstagen stattfinden.
Die Silberburg Schulen am Kompetenzzentrum Silberburg orientieren sich am Stuttgarter Ferienkalender. Dieser kann hier https://www.stuttgart.de/leben/bildung/schulen/#schulweg-und-schulferien eingesehen werden.
Nein, in den Ferien haben Sie frei.
Ausnahme: Die Auszubildenden der praxisintegrierten Ausbildungen (PIA) für Erzieherinnen und Erzieher sowie für die Sozialpädagogische Assistenz müssen in den Ferien in ihrer Praxisstelle (Kita, Krippe etc.) arbeiten. Um frei zu haben, müssen sie Urlaub beantragen.
Die Bewerbungsphase beginnt im Oktober des Vorjahres und geht bis Ende Mai/Anfang Juni des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt.
Wie jede Schule können wir für den jeweiligen Ausbildungsgang pro Jahr nur eine begrenzte Anzahl an Schülerinnen und Schüler aufnehmen.
Es ist ratsam sich schnellstmöglich zu bewerben und uns alle Unterlagen vorzulegen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Ausbildung, erhalten Sie eine vorläufige Zusage.
Achtung: Auszubildende der praxisintegrierten Ausbildung Erzieher/in oder Sozialpädagogische Assistenz müssen neben den üblichen Bewerbungsunterlagen auch einen Vertrag über eine Praxisstelle bei einem anerkannten Träger vorlegen. Alle anderen müssen einen Praktikumsplatz vorweisen.
Die Vergabe erfolgt nach den Kriterien des Regierungspräsidiums Stuttgart bzw. des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Sind diese erfüllt und gibt es mehr Bewerbungen als freie Plätze, dann zählen Kriterien wie Abschlüsse und Noten.
Informationen zu Anmeldung und Bewerbung
Anmeldeschluss ist im Juni jeden Jahres. Allerdings nehmen wir so lange Schülerinnen und Schüler auf, bis wir keine freien Plätze mehr haben.
Immer gilt: Je früher Sie die Bewerbung einreichen, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen Schulplatz erhalten.
Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Dann kann die Bearbeitung bis zu drei Wochen dauern. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Status ab. Wir melden uns mit Fragen aktiv bei Ihnen. Wenn Sie angenommen wurden, erhalten Sie eine vorläufige Zusage.
Wir bitten um Verständnis, dass wir dazu keine Auskunft geben können. Es gilt das Prinzip, dass alle, die die Voraussetzungen erfüllen, einen Schulplatz erhalten. Dies gilt, solange freie Schulplätze vorhanden sind.
Bitte melden Sie sich bevorzugt auf unserer Homepage an. Dort finden Sie ein Anmeldeformular.
Eine Bewerbung per Email an sekretariat@schulzentrum-silberburg.de ist auch möglich. Bei E-Mails gilt: Bitte teilen Sie uns eindeutig mit, für welche Ausbildung Sie sich bewerben. Bewerbungen per Post sind nicht gewünscht.
Die einzelnen Ausbildungen haben unterschiedliche Voraussetzungen. Diese können Sie hier einsehen:
Bitte reichen Sie uns mit Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen ein:
- Motivationsschreiben (Warum wollen Sie diesen Beruf erlernen?)
- Alle relevanten Zeugnisse (Schulabschluss, Vorpraktikum, eventl. Ausbildungsabschluss, andere Zeugnisse)
- Wenn bereits vorhanden: Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag mit Ihrer Praxisstelle
- Lebenslauf
- Lichtbild (optional)
- Motivationsschreiben (Warum wollen Sie diesen Beruf erlernen?)
- Beglaubigte Kopien aller relevanten Zeugnisse (Schulabschluss, Vorpraktikum, eventl. Ausbildungsabschluss, andere Zeugnisse)
- Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag mit Ihrer Praxisstelle
- Lebenslauf
- Bei ausländischen Abschlüssen muss der Nachweis erbracht werden, dass diese in Baden-Württemberg als gleichwertig anerkannt werden. Genauere Informationen erhalten Sie bei Regierungspräsidium:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/zeugnisanerkennungsstelle/
- Zeugnisübersetzung sind nur durch vereidigte Übersetzer möglich
- Zeugnisse, die in englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen nicht übersetzt werden.
- Wichtig: Bei Bewerber/innen mit ausländischem Bildungsabschluss benötigen wir einen Nachweis über Sprachkenntnisse der deutschen Sprache auf B2-Niveau, wir empfehlen jedoch das Niveau C1
Eine amtlich beglaubigte Kopie kann nur von einer offiziellen Stelle ausgestellt werden und muss neben einem Stempel der Beglaubigungsstelle, einem Beglaubigungsvermerk auch das Datum der Beglaubigung und die Unterschrift der Person enthalten, die die Beglaubigung durchgeführt hat.
Wichtig: Eine Kopie eines beglaubigten Dokuments ist ungültig und kann nicht anerkannt werden.
- Beim Bürgerbüro oder Bürgerämtern
- Bei der Stadt- oder Gemeinde-Verwaltungen
- Bei der Schule, die das Zeugnis ausgestellt hat (sogenannte Zeugnis-Abschrift)
Für dieses Praktikum müssen Sie 6 Wochen lang in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe in Vollzeit tätig sein. Das kann eine Kita, eine Krippe, ein Hort oder ein Ganztagesangebot sein. Wichtig: Vor Ort müssen Sie von einer Person angeleitet werden, die nach §7 KitaG 1-3 des Landes Baden-Württemberg ausgebildet ist. https://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=66FC2247E9ADE53E4991B30B23DA2BB7.jp80?quelle=jlink&query=KitaG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-KitaGBW2009V7P7
- Dauer Praktikum bei Vollzeit-Ausbildung: 100%-Stelle, Dauer 6 Wochen.
Dauer Praktikum bei Teilzeit-Ausbildung (muss von der Schule genehmigt werden): 50%-Stelle, Dauer 12 Wochen
Praktika können anerkannt werden, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1-3 KitaG absolviert wurden. Das sind u.a.: staatlich anerkannte Erzieher/in, Kindheitspädagoge/in und Sozialpädagoge/in.
Tipp: Fragen Sie beim Träger, bei dem Sie während der Ausbildung Ihre Praxiszeiten absolvieren werden ob Sie dort auch gleich das 6 Wochen Praktikum vor der Ausbildung machen können.
Nein. Jede/r Schüler/in muss eigenständig einen Ausbildungsvertrag (praxisintegrierte Ausbildungen) oder eine Praktikumsvereinbarung mit einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe ab. Nach Erhalt des Vertrags bzw. der Vereinbarung, jedoch spätestens vor Beginn der Sommerferien, reichen Sie diese in dreifacher Ausfertigung im Schulsekretariat ein.
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe müssen als solche anerkannt sein. Dabei handelt es sich z.B. um Kitas, Kindergärten, Krippen, Horte oder Angebote der Ganztagesbetreuung an Grundschulen.
Ja.
- Die Einrichtung muss als Einrichteung der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt sein.
- Die Einrichtung muss innerhalb eines Radius von 25 km um den Standort der Schule, Silberburgstr. 23, 70176 Stuttgart liegen und muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb einer Stunde von dort erreichbar sein. Ausnahmen von dieser Regel müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
Es muss mindestens eine Erzieherin oder ein Erzieher mit der Qualifikation zur Anleitung beschäftigt sein. (Siehe KitaG §7 1-3)
Informationen zur Schule und den Ausbildungen
Die Ausbildung kann nicht verkürzt werden, auch nicht, wenn man vorher lange in einem sozialpädagogischen Bereich gearbeitet hat.
Nein. Die Ausbildungen sind alle Schulgeld frei.
- Mit Vertragsunterschrift wird eine Anmeldegebühr von 90,- erhoben Sie ist innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Falls Sie sich danach doch noch gegen die Ausbildung entscheiden und den Schulplatz kündigen, erhalten Sie die 90,- Euro nicht zurück.
- Zu Beginn jedes Schuljahrs sammelt die Klassenlehrkraft 60,- Euro pro Schülerin und Schüler ein. Dieses Geld wird als Unkostenpauschale für die vielen Services und Angebote genutzt, die Ihnen zur Verfügung stehen.
- Eventuell kommen Kosten für Schulbücher auf Sie zu, die selbst besorgt werden müssen. Allgemein erhalten Sie von Ihren Lehrkräften viele Materialien zur Verfügung gestellt.
- In einigen Ausbildungsgängen wird am Ende eine Prüfungsgebühr erhoben. Diese liegt je nach Ausbildung zwischen 75,- € und 150,- €.
- Bei der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Ausbildungsvergütung vom Träger ihrer Praxis-Einrichtung. Mehr dazu hier. [Link zu „Praxisintegrierte Ausbildung Erzieher/in]
- Bei der praxisintegrierten Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin oder zum Assistenten erhalten die Schülerinnen und Schüler ebenfalls eine Ausbildungsvergütung vom Träger ihrer Praxis-Einrichtung. Mehr dazu hier. [Link zu „Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz“]
- Bei der Vollzeit-Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher haben Sie die Möglichkeit, das elternunabhängige und rückzahlungsfreie Aufstiegs- bzw. Meister-BaföG zu beantragen. Eine Ausbildungsvergütung erhalten Sie hier erst im dritten Jahr, dem sogenannten Anerkennungsjahr. Hier sind Sie ein ganzes Jahr fest in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe tätig.
Die sozialpädagogischen Ausbildungsgänge (Erzieher/in, Sozialpädagogische Assistenz) sind in der Regel
- förderungsfähig über einen Bildungsgutschein (z.B. durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit) [Link https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung ]
- förderungsfähig durch das Amt für Ausbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG für Erzieher*innenausbildung, bzw. Schüler-BAföG für Kinderpflegeausbildung) [Link https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/die-foerderung/das-afbg-in-sozialen-berufen/das-afbg-in-sozialen-berufen ]
- Für die zwei Jahre Schule während der Vollzeit-Ausbildung zur Erzieherinnen und zum Erzieher können Sie sich bei der Stadt Stuttgart, Jugendamt, auf ein Stipendium in Höhe von 200,- € pro Monat bewerben. Bitte informieren Sie sich bei der Stadt Stuttgart darüber.
Dies gilt nicht für praxisintegrierte Ausbildungen.
- Inhalte 1-jähriges Berufskolleg Sozialpädagogik: Rahmenplan Baden-Württemberg für 1BKSP [ Link http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/berufskolleg+fuer+sozialpaedagogik+_1bksp ]
- Inhalte Vollzeitausbildung zur/zum Erzieher/in: Rahmenplan Baden-Württemberg für die 2BKSP [Link https://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/fachschule+fuer+sozialpaedagogik+_berufskolleg ]
- Inhalte Teilzeitausbildung zur/zum Erzieher/in: Rahmenplan Baden-Württemberg für die Teilzeit [Link https://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/8325203 ]
- Praxisintegrierte Ausbildung zur/zum Erzieher/in: Rahmenplan Baden-Württemberg für PIA [Link https://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/berufskolleg+-+fachschule+fuer+sozialpaedagogik+_praxisintegriert_+_+berufskolleg+-+fachschule+fuer+sozialpaedagogik+in+teilzeitform ]
- Praxisintegrierte Ausbildung Sozialpädagogische Assistenz: Rahmenplan Baden-Württemberg für PIA [Link https://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/bfsait ]
Informationen zur Qualifikation zur/zum Fachwirt/in Organisation und Führung
Die Weiterbildung vermittelt Kompetenzen für Fach- und Führungskräfte in Sozialpädagogischen Bereichen. Der Schwerpunkt liegt auf Fach- und Führungskompetenzen für Kita-Leitungen, Gruppenleitungen, Anleiter/innen, Mentoren/innen und künftige Bereichsleitungen größerer Träger.
Aktuell: Mittwoch abends: 16:30-19:45 Uhr; Samstags: 8:00-13.00 Uhr (10 UE/Wo – nicht in den Ferien)
Inhalte aus den Bereichen Organisation und Führung, Wirtschaft und Recht, Sozialpädagogik und Berufs- und Arbeitspädagogik werden praxisnah vermittelt.
Unterschiedliche Prüfungsleistungen (Klausuren, Hausarbeiten, Präsentation) in den einzelnen Fachbereichen, 2 mündliche Abschluss-Prüfungen, 1 Facharbeit mit Kolloquium.
- Staatlich anerkannter Abschluss als Fachwirt/in für Organisation und Führung
- Zertifikat über die berufspädagogische Qualifikation zur praktischen Anleitung Auszubildender in Erziehungsberufen
- Anmeldegebühr: 100,- Euro
- Kursgebühr: 1.600,- Euro (für 2 Jahre )
- Prüfungsgebühr: 200,- Euro